Klasse BF17 

Mindestalter: 17 Jahre


Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich


Gültigkeit: Seit 19.01.2013 werden alle Führerschein auf maximal 15 Jahre erteilt!


Einschluß: Klasse BF17 schließt die Klassen L, M und S ein.


Sonstiges:Berechtigt das Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B ab 17 Jahren in Verbindung mit einer Begleitperson.Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:

  1. die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
  2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.