Klasse A1 (Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe)

Mindestalter: 16 Jahre


Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich


Gültigkeit: Seit 19.01.2013 wird die Fahrerlaubnis nur noch maximal 15 Jahre erteilt!


Einschluß: Klasse AM


Sonstiges: Krafträder der Klasse AM (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Für 16 – 17 Jährige

  • Seit 19.01.2013 fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) weg!
  • Hubraum- und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.