Klasse C

Mindestalter: 18 Jahre


Vorbesitz anderer Klasse: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.


Gültigkeit:

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen

Einschluß: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.


Sonstiges:Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
  • Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.