Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre


Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich


Gültigkeit: Seit 19.01.2013 werden alle Führerscheine auf maximal 15 Jahre erteilt!


Einschluß: Keine


Sonstiges:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

  • bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 45 km/h,
  • bei einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.